Als Vermieter stehen Sie zwischen Substanzschutz und Mieterrechten. Ein sachliches, dokumentiertes Vorgehen schützt Sie – und eskaliert die Lage nicht unnötig.
Zutritt und Dokumentation
Ein Betreten der Wohnung ist nur mit Ankündigung und berechtigtem Interesse möglich, etwa bei konkretem Verdacht auf Substanzschäden. Dokumentieren Sie Zustand und Kommunikation schriftlich und sachlich.
Wann liegt eine Vertragsverletzung vor?
Unordnung allein reicht nicht. Relevant wird es bei Gefahr für die Substanz oder andere Bewohner.
- Blockierte Rettungs- und Fluchtwege
- Feuchtigkeits-, Schimmel- oder Geruchsschäden
- Schädlingsbefall, der auf Nachbarwohnungen übergreift
- Überlastung von Böden oder Sanitäranlagen
Eskalationsstufen
Üblich ist der Weg über Gespräch, Fristsetzung, Abmahnung und – wenn nichts hilft – Kündigung mit Räumungstitel. Ein Zwischenschritt lohnt fast immer: das Angebot professioneller, diskreter Hilfe. Das erhält oft das Mietverhältnis und spart Kosten.
Wiederherstellung der Vermietbarkeit
Nach der Räumung folgen Grundreinigung, Geruchsneutralisation, ggf. Schädlingsbekämpfung und Vorbereitung für Maler- oder Bodenarbeiten. Auf Wunsch mit Foto- und Entsorgungsnachweis für Ihre Unterlagen.